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Landwirtschaft
Beweidung von Grünland: Was ist zu beachten?
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Wiesbadenaktuell
erstellt am 07.03.2023, 09:24 Uhr
aktualisiert am 07.03.2023, 12:27 Uhr
Mit dem beginnenden Frühling bringen Landwirte und Hobbytierhalter ihre Pferde, Rinder und Schafe zum Weiden auf die frisch sprießenden Wiesen rund um Wiesbaden. Das Umweltamt erinnert die Tierhalterinnen und Tierhalter daran, dass innerhalb des “Landschaftsschutzgebiet Stadt Wiesbaden“ mobile Zäune nur für die Dauer eines Weideganges auf der Fläche verbleiben dürfen.
Diese Regelungen der Landschaftsschutzverordnung gelten zum Schutz von Tier und Landschaft sowohl für die landwirtschaftliche als auch für die Hobby-Tierhaltung. Denn vor allem lose Zaunelemente, Schlingen und durchhängende oder verknotete Litzen stellen eine Gefahr für wild lebende Tiere dar.
Symbolfoto
Reglungen für mobile Zäune
Sobald die Tiere auf eine andere Weide wechseln, ist der mobile Zaun sofort zu entfernen. Insbesondere die Querelemente wie Litzen, Elektrokordeln, Drähte und Netze müssen unmittelbar entfernt werden.Diese Regelungen der Landschaftsschutzverordnung gelten zum Schutz von Tier und Landschaft sowohl für die landwirtschaftliche als auch für die Hobby-Tierhaltung. Denn vor allem lose Zaunelemente, Schlingen und durchhängende oder verknotete Litzen stellen eine Gefahr für wild lebende Tiere dar.
Drähte können als Falle wirken
Aber auch straff gespannte Drähte können bei flüchtenden Tieren als Fallen wirken. Auskunft erteilt das Umweltamt unter Telefon 0611 / 312132. Weitere Informationen gibt es auch unter www.wiesbaden.de/weidetierhaltung. P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!Symbolfoto